Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Grevenkop, auf der L 112, Hauptstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Zeugenfragebogen

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