Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neidhartshausen, B 286, Ortsdurchfahrt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 84 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit
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