Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 96,1, Fahrtrichtung Hof -Leipzig mit 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 150 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.
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