Auf der B 410, in der Gemeinde Boxberg, in Höhe Haus-Nr. 1, auf der  Hauptstraße, FR Kelberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät ES3.0 102 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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