Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit ES3.0 ergab 116 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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