Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 24, in Höhe km 82,250, in Richtung Hamburg außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 141 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung
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