Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83043, Bad Albling, auf der Sonnenstraße, Höhe PP St.-Georg-Kirche die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Traffipax digital und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Zeugenanhörung

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