Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 20, Vollrathsruhe, auf der Straße des Friedens, Abs.: 30, bei km 3,2 – 3,4, in Ri. Malchow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 74 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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