Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, auf der L 605,  Bulach, in Ri. Ettlingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 112 km/h. Frontfoto liegt vor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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