Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 14, Brücke Fahrbinde, bei km 3,036, Richtung Kreuz Schwerin
um 42 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: PoliScan Speed 172 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung
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