In Dresden, auf der Königsbrücker Landstraße, aus Ri, Bahnhof Weixdorf, in Ri. Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät Leivtec digital 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung

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