Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 36,00 m in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, im Bereich von km 799,5, Fahrtrichtung BA-KA wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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