Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9,694, linke Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 131 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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