Bei einer Geschwindigkeitsmessung  auf der B 109, 2314, Fährkrug, Abs. 165, in Höhe km 0,929, FR Prenzlau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Messgerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uckermark eingeleitet.

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