Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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