Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 100, Abs. 170, km 1,560, Milmersdorf GT, Ahlimbsmühele, FR Milmersdorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uckermark übersandt.
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