Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10119, Berlin M, Torstr. 30, Ri. Mollstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erlassen.

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