Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 31603, Lavelsloh, L 343, Abschnitt 10, ca. Station 3203, FR L 770 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandt.
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