Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 78224, Singen, auf der Georg-Fischer-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: volldigitaler Einseitensensor Typ ES3.0, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Stadt Singen übersandte Vordruck Anhörung

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