Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 78655, Dunningen, auf der B 462, BHS Stampfe, FR Dunningen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil übersandt.

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