Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bonn, Ludwig-Erhard-Allee, Höhe Herbert-Wehner-Platz, Fahrtrichtung BAB 562 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Bonn übersandt.

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