Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Darmstadt, Michaelisstraße, vor HNr. 18A, FR Dornheimer Weg wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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