Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Feldkirchen-Westerham, Westerhamer Str., Höhe / ggü. Einmünd. Lindenweg bis Schulstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 52 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Anhörung wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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