Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fürth, auf der Nürnberger Straße 64, Ri. Maistraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandt.
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