Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hannover, auf dem Rudolf-von-Bennigsen-Ufer, in Fahrtrichtung Südschnellweg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova 6F, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandt.
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