Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hille-Pohlsche Heide, auf der L 770, westlich der Kreuzung mit der L 803 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax TPH-S. Bußgeld wegen Voreintragung erhöht
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke erlassen.
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