Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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