einer Geschwindigkeitsmessung in Langgöns, Holzheimer Str. 89, FR Holzheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 66 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandte.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.