Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mehlingen, Gemarkung Mehlingen, BAB 63, km 70,9, Fahrtrichtung Kaiserslautern wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldverfahren wurde vonZentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) eröffnet.
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