Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Moers, auf der A 42, FR A 57 – Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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