Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften in Neu-Ulm, auf der Ringstr. / Glacis, Ri. Allgäuer Ring mit 62 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnungsgeld wurde von Bußgeldstelle Straubing erhoben.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.