Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, BAB 42, km 18,445, RF Ka-Li wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 128 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.
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