Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rehlingen, A 8, Höhe PP Niedmündung, Rtg. Saarlouis wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 87 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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