Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) mit Übersendung des Vordrucks Anhörung eröffnet..
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