Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, B 27, zwischen Albplatz und Ausfahrt Möhringen, FR BAB 8 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stuttgart erlassen.

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