Auf der BAB 10, im Abschnitt 81, bei km 0,0, Tangente von der BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 105 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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