Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der S 2, Abzweig Lissa, Einfahrt Deponie, FR Wiedemar. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Leivtec XV3 91 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordsachsen
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