Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 73104, Börtlingen-Zell, vor Gebäude Börtlinger Straße 7. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO 3.0 72 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göppingen
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