Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Dollern, auf der L 125, bei km 3,110, Fahrtrichtung Dollern. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 91 km/h

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade

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