Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Löbau, auf der B 178, nach Abfahrt B 6, Höhe Laucha, in Richtung Weißenberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Löbau

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