Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münster, auf der B 45, NK 035/E0.0, Baustellenbereich, Höhe Ausfahrt Münster-Breitefeld, Fahrtrichtung Dieburg/Darmstadt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 117 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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