Bei einer Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,800, RF Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 162 km/h , bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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