Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, BAB 831, km 10,100, Stuttgart-Herrenberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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