Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Vaterstetten, auf der A 99, Ri. AK Süd (A8), im Abschnitt 460, in Höhe km 2,900 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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