Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Wunstorf, auf der B 422, Im Westerende, Haster Straße, Richtung Ortskern Wunstorf um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Schriftliche Verwarnung

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