In Fahrtrichtung Leipzig, auf der BAB 9, bei km 38,1 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 05.06.2016 um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor, Messgerät ES3.0 107 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat
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