In Olching, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 480, km 2,830 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.01.2016 um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScanSpeed 149 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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