Auf der BAB 10, km 167.5, Fahrtrichtung Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 08.05.2016 um 40 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed ergab 160 km/h.
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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