In Neubrandenburg , auf der Demminer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 15.03.2016 um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtmessverfahren 66 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Anhörungsbogen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.