In Neubrandenburg , auf der Demminer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 15.03.2016 um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtmessverfahren 66 km/h.
Aktenführende Bußgeldstelle Neubrandenburg übersandte Anhörungsbogen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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