Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 169, im Abschnitt 240, bei km 2,992, Rtg. Lauchhammer um 52 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO 3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Formular Anhörung

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